Die S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom Version 8.0 wurde im Juli 2025 veröffentlicht und bringt wichtige Neuerungen in Bezug auf Früherkennung, Diagnostik und Therapie (https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/043-022OL). Hiervon ist auch die Labordiagnostik betroffen.
Neu ist u. a. die Empfehlung, dass zur Früherkennung von Prostatakarzinomen keine digital rektale Untersuchung erfolgen soll.
Nach ergebnisoffener Beratung sollen Männer ab dem Alter von 45 Jahren mit einer Lebenserwartung von 10 Jahren und mehr, die eine Früherkennung wünschen, die Bestimmung des PSA-Wertes angeboten werden. In Abhängigkeit von der Höhe des PSA-Wertes erfolgt eine risikoadaptierende Früherkennungsstrategie mit
Weitere Empfehlungen betreffen die weitergehende Diagnostik, auch in Abhängigkeit vom Vorliegen einer familiären Belastung bzw. genetischer Präposition.
Bitte beachten Sie, dass die Bestimmung des PSA für die Früherkennung von Prostatakarzinomen derzeit grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist und daher nur als IGeL-Leistung erbracht werden kann. Der Preis für PSA als IGeL-Leistung beträgt 17,49 EUR zzgl. 2,60 EUR Material- und Transportkostenpauschale.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.