Auf Grund häufigerer Anfragen möchten wir noch einmal kurz auf dieses Thema hinweisen.
Blutgruppenserologische Untersuchungen beinhalten u.a. die Bestimmung der Blutgruppe und den Antikörpersuchtest.
Auf Grund der herausragenden Bedeutung dieser Befunde für weitere therapeutische Entscheidungen definiert die Hämotherapierichtlinie ("Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten", aktuelle Version 2023) in Absatz 4.4.3 strenge und verbindliche Vorgaben zur Präanalytik:
Jedes Probengefäß ist vor Entnahme eindeutig zu kennzeichnen (Name, Vorname, Geburtsdatum). Zusätzlich können diese Daten auch in codierter Form angebracht werden. Das Anforderungsdokument (=Untersuchungsauftrag) muss vollständig einschließlich Entnahmedatum ausgefüllt und die abnehmende Person identifizierbar sein (s. Abschnitt 4.9.1). Der anfordernde Arzt muss auf dem Anforderungsdokument eindeutig ausgewiesen werden. Er ist für die Identität der Blutprobe verantwortlich. Zudem fordert die Hämotherapierichtlinie eine für die Diagnostik exklosive Blutprobe. Das beste Material ist dafür ein großes und vollständig befülltes EDTA-Blutröhrchen.
Wir bitten diese Vorgaben vor jeder Entnahme entsprechender Proben zu beachten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!